Allgemeine Reisebedingungen


1. Abschluss des Reisevertrages:
Mit der mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Reiseanmeldung auf der Grundlage des jeweils gültigen Programms bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anmeldung Ihre volle Anschrift, Ihre Geburtsdaten, Ihre Telefonnummer und die Reisenummer bzw. das Reiseziel mit. Bei der Anmeldung mehrerer benannter Personen stehen Sie für die vertraglichen Verpflichtungen voll mit ein. Kuhnert-Reisen händigt unverzüglich eine Reisebestätigung aus. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter zehn Tage gebunden ist. Für die Annahme wird die rechtzeitige Rückgabe der unterschriebenen Reiseanmeldung empfohlen.
 
2. Zahlung:
Nach Abschluss, des Reisevertrages sind 10 % des gesamten Reisepreises (max. 260,00 €) zu zahlen. Bei Tagesfahrten oder Buchung von Eintrittskarten sind der Fahrpreis und der Kartenpreis in voller Höhe zu zahlen. Der Restbetrag ist zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt fällig und in bar oder durch Banküberweisung zu zahlen.
Bei Buchungen, die innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen fällig.
 
3. Leistungen:
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Beschreibung unserer Reise bzw. Prospekts, insbesondere der Reiseanmeldung und Bestätigung. Kuhnert-Reisen behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss die Katalogausschreibung zu ändern. Wir führen die ausgeschriebenen Reisen mit eigenen Reisebussen durch. Es können aber auch Leistungen anderer Beförderungsunternehmen eingeschlossen werden. Ihre Unterbringung erfolgt nach der gebuchten Preisgruppe in Gasthöfen, Pensionen und Hotels in Doppelzimmern oder Einzelzimmern gegen Aufpreis. Die Sitzplätze im Bus werden in der Regel bei der Anmeldung vergeben. Sonderwünsche können daher nur im Rahmen der freien Plätze zur Zeit der Anmeldung berücksichtigt werden. Die entstandene Sitzplatzordnung kann vom Veranstalter in besonderen Fällen geändert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.
 
4. Rücktritt durch den Reisenden:
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich die für seine Reiseart geltenden Stornopauschalen als Entschädigung zu zahlen.
Die Stornopauschalen betragen bei Mehrtagesreisen  
ab 28.-22. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, mindestens 30,- €
ab 21.-15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
ab 14.- 8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 7. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
 
Bei kombinierten Bus-, Flug- oder Schiffsreisen gelten folgende Stornopauschalen:
ab 45. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreises
ab 44.-30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
ab 29.-22. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 21.-15. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
ab 14.- 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
 
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.
 
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Schäden entstanden sind, als die von uns geforderte Pauschale.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Informationen und Versicherungspolicen erhalten Sie in unseren Büros. Außerdem besteht die Möglichkeit, Komplettversicherungen für Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtschäden abzuschließen.
 
5. Mindestteilnehmerzahl
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen, oder eine in der Reisebeschreibung angegebene andere Mindestteilnehmerzahl  nicht erreicht, kann Kuhnert-Reisen bis zwei Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Sofern keine Ersatzreise angeboten oder der Reisende von ihr keinen Gebrauch macht, erhält der den eingezahlten Reisepreis  unverzüglich zurück.
 
6. Kündigung infolge höherer Gewalt:
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Haverien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung. Im Falle der Kündigung kann Kuhnert-Reisen für erbrachte oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reisveranstalter ist nach Antritt der Reise, sofern der Reisevertrag die Beförderung mit umfasst, zur Rückbeförderung verpflichtet. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Kosten hat der Reisende zu tragen.
 
7. Haftung, Ausschlussfrist und Verjährung
Wir haften in dem Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhaften Reisevorbereitungen, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (z.B. Hotels). Ferner haften wir dafür, dass die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Die Leistungen richten sich dabei nach dem landesüblichen Standard und evtl. besonderen Gegebenheiten am Zielort. Die vertragliche Haftung von Kuhnert-Reisen auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder Kuhnert-Reisen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.Ihre Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückkehrdatum bei uns geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr nach dem vorgesehenen Reiseende, jedoch nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter.
 
8. Reisegepäck
Ihr Gepäck, pro Person 1 Koffer und 1 Tasche, wird in unseren Bussen kostenlos befördert. Beschädigungen oder Verlust sind dem Beförderungsunternehmen unverzüglich anzuzeigen.
Um Ihnen unnötige Unannehmlichkeiten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen, vor Reiseantritt eine Reisegepäck- und Unfallversicherung abzuschließen.
 
9. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen:
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich, d.h. gültiger Reisepass,  Personalausweis, Visa oder gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Der Reiseveranstalter unterrichtet vor Vertragsabschluss sowie bei eventuellen Änderungen vor Reisebeginn, über die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger geltenden Vorschriften
 
10. Sonderregelungen:
Bei Reisen, die Eintrittskarten für Veranstaltungen Dritter enthalten (z.B. Musicalkarten, Musikveranstaltungen, Theaterkarten) werden diese im Stornierungsfall grundsätzlich nicht zurückgenommen oder erstattet. Der Kartenpreis wird in voller Höhe berechnet. Die Reiseleitung sowie der Busfahrer können jederzeit geringfügige Abweichung vom Fahrtverlauf vornehmen.
 
11. Gerichtsstand:
Eine Klage kann am Gerichtsstand Alzey erfolgen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.  In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
 
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.