Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

Sie möchten Ihren Urlaub selbst zusammenstellen, Ihr Reisepaket ergänzen oder sich gegen mögliche Risiken absichern? Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und nutzen Sie die guten Konditionen, die wir Ihnen anbieten können.

Reiserücktrittsversicherung

 

Einzelversicherung

Die Reiserücktrittsversicherungen für Urlaubsreisen sind für alle Reisenden empfehlenswert. Je nachdem, wie oft Sie in einem Jahr in den Urlaub fahren, können Sie zwischen einer Reiserücktrittsversicherung für eine Reise oder für ein Jahr wählen. Eine Jahres-Reise-rücktrittsversicherung lohnt sich je nach Reisepreis bereits ab der ersten Reise oder wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen. Unter Reise verstehen wir übrigens alle Ausflüge an Ziele, die mehr als 100 Kilometer von Ihrem Heimatort entfernt liegen oder wenn Sie mindestens einmal außerhalb des Wohn- und Arbeitsortes übernachten.

 

Gruppenreiseversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung für Gruppen erstattet den Teilnehmern einer Gruppe die Kosten der Reisestornierung, wenn diese aus unerwarteten Gründen die Reise nicht antreten können. Bei einer Gruppenreiseversicherung ist jeder Teilnehmer individuell geschützt, so dass bei der Stornierung eines einzigen Teilnehmers nicht die gesamte Reiseplanung der Gruppe beeinträchtigt wird. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine Reise unter Freunden, einem eingetragenen Verein, einem Chor oder einer Schulklasse handelt: Sobald mehr als 10 Personen verreisen, ist mit einer Gruppenreiseversicherung die Versicherungsprämie pro versicherte Person günstiger, als wenn alle Teilnehmer individuell einen Reiseschutz abschließen.

Schülergruppen

Der passende Reiseschutz für Schüler und Lehrer für die nächste Klassenfahrt.

Gibt es Besonderheiten bei Klassenfahrten?

Bei der Schüler-Reiserücktrittsversicherung ist ein Schulwechsel oder eine Versetzung, z.B. aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung, ein möglicher Reiserücktrittsgrund. Ebenfalls ist die Wiederholung einer wichtigen Prüfung in den akzeptierten Reiserücktrittsgründen der Schüler-Reiseversicherungen mit eingeschlossen.